Entschuldigungsverfahren
- es besteht grundsätzlich Präsenzpflicht
- bis zu 2 Wochen passiver Teilnahme genügt eine Entschuldigung der Eltern
- bis zu 4 Wochen genügt ein Attest
- bei längerer passiver Teilnahme muss ein Attest durch einen Sport-, Amts- oder Schularzt vorgelegt werden
- es besteht "Bringepflicht", bei Vernachlässigung geht dies in die Sportnote ein
- bei wiederholtem Fehlen kann bei Oberstufenschülern eine Attestpflicht eingeführt werden